27.10.2026
E-Rechnung: Chance für mehr Effizienz statt bürokratischer Hürde
Die digitale Transformation ist mit der Einführung der E-Rechnung im Mittelstand angekommen. Was als europäische Initiative begann, wird Schritt für Schritt zum verbindlichen Standard in allen EU-Märkten. Auch für Unternehmen im Küchenfachhandel und im Handwerk bedeutet das: Das gewohnte PDF per E-Mail oder die Papierrechnung im Umschlag gehören im reinen B2B-Verkehr bald der Vergangenheit an.
Die fünf wichtigsten Fakten
und Schritte zur E-Rechnung
1. Was ist eine EN 16931-konforme E-Rechnung (und was nicht)?
2. Wichtige Fristen: Empfangspflicht besteht bereits, die Ausstellung folgt gestaffelt
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Seit 1. Januar 2025 (bereits aktiv):
Alle inländischen Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können. -
Ab 1. Januar 2027:
Betriebe mit einem umsatzsteuerlichen Vorjahres-Gesamtumsatz (2026) von über 800.000 Euro müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen. -
Ab 1. Januar 2028:
Die Ausstellungspflicht greift für alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich, auch für Betriebe bis einschließlich 800.000 Euro Umsatz. -
Ausnahme B2C: Für Leistungen an private Endkunden gilt die Pflicht nicht; hier bleiben Papier oder Standard-PDF weiterhin zulässig.
3. Bestandsaufnahme im Unternehmen: Wie ist Ihre Faktura aufgestellt?
Prüfen Sie Ihre Ausgangssituation:
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Arbeiten Sie mit einem Warenwirtschafts- oder ERP-System, das EN 16931-Updates unterstützt?
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Nutzen Sie Vorlagen in Word oder Excel? Diese reichen ohne zusätzliche Konvertierungswerkzeuge künftig nicht mehr aus.
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Für kleine Rechnungsmengen ist kein komplexer Systemwechsel nötig: Hier genügen oft schlanke Konverter-Tools, Webportale oder die Anbindung über die Steuerberatung.
4. Prozess für Eingang und Ausgang festlegen
Richten Sie für den Rechnungsempfang am besten eine zentrale, dedizierte Mailadresse ein (z. B. rechnung@ihr-betrieb.de) und binden Sie diese direkt an Ihre Eingangs- und Freigabeprozesse an. Achten Sie darauf, dass Original-XML-Datensätze unverändert und maschinell auswertbar archiviert werden – das ist grundsätzlich Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
5. Vorbereitungszeit 2026 konsequent für Testläufe nutzen
Warten Sie nicht bis kurz vor den Stichtag. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater Ihren maßgeblichen Umsatz für 2026 nach § 19 Abs. 2 UStG, prüfen Sie Ihre Stammdaten und führen Sie Testläufe mit Ihren wichtigsten Lieferanten und Geschäftskunden durch.
Die E-Rechnung ist keine bürokratische Schikane, sondern der Einstieg in schlankere, fehlerfreie Abrechnungswege. Mit der Unterstützung durch die MHK Group lassen sich die technischen Anpassungen praxisnah und ohne unverhältnismäßigen Aufwand umsetzen.
„Die Einführung der E-Rechnung betrifft unser Kerngeschäft bei der MHK Group und hat damit eine hohe strategische Bedeutung für unsere gesamte Unternehmensgruppe – sowohl in Deutschland als auch in unseren Landesgesellschaften. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden und die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen, haben wir ein unternehmensweites Programm aufgesetzt. Damit erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig, erkennen und steuern Risiken frühzeitig und nutzen die Chancen der digitalen Rechnungsverarbeitung konsequent für unsere Partnerinnen und Partner im Küchenfachhandel und Handwerk.“
— Carolin Kronenberg, Finanzvorständin der MHK Group
Grenzübergreifende Betreuung
für alle MHK Landesgesellschaften
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand September 2026 allgemein wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Prüfen Sie Sonderfälle mit Ihrer Steuerberatung und Ihrem Softwareanbieter.